Nebst der Bodenseefischerei pflegt und bewirtschaftet der Sportfischerverein Bottighofen den unteren Teil des Stichbaches.
So werden regelmässig Jungfische ausgesetzt.
Der Stichbach ist ein knapp zehn Kilometer langer Zufluss vom Bodensee im Kanton Thurgau. Er entspringt auf einer Höhe von 551 Metern über Meer auf der Bildwis nahe dem Weiler Klarsreuti.
Er plätschert zunächst ostwärts nach Langrickenbach und knickt dort dann gegen Nordwesten. So fliesst er nun an Herrenhof, Zuben und Schönenbaumgarten vorbei. Hier fliesst ihm der kleine Neugüttingerbach von links zu. Nach der Martinsmühle verabschiedet sich der Stichbach dann in ein bewaldetes Tobel, welches ihn nach Bottighofen bringt. Hier schlängelt er sich noch durch das Dorf, bevor er dann neben dem Freibad Röösli auf 396m in den Bodensee einfliesst.
Der Thurgauer Bach fliesst unter der Gewässerlaufnummer 2941.
Am 14. Juni 1999 veränderte sich die allgemeine Anschauung unseres Dorfbaches. Der Stichbach trat mit einer Wucht über die Ufer, welche selbst alte Bottighofer noch nie erlebt haben. Heftige lokale Niederschläge im Einzugsgebiet des Stichbaches führten zu einem schnellen Anstieg des Baches. Viel Gehölz wurde durch die Wassermassen mitgerissen und verstopfte die Durchlässe unter den Brücken. Das Wasser setzte die Stromversorgung für das ganze Dorf ausser Betrieb und überschwemmte mehrere Liegenschaften im Bereich Rüti, Obere Mühle, Brunnenstrasse und Hauptstrasse.
Dieses Jahrhundertereignis führte zu genaueren Untersuchungen des ganzen Bachlaufes. So wurden am 24. August 1999 durch die Gemeindeversammlung ein Kredit über 2,5 Mio. Franken für die Sanierung des Baches und dessen Renaturierung gesprochen.
Fischereirechte im Stichbach. 1. Grundlage
Normalpachtverträge für die Gemeindefischereirechte
vom 09. November 2009 (Los 2) und vom
21. Januar 2014 (Los 1) zwischen
der Gemeinde Bottighofen
und den beiden BSV - Mitgliedern:
Patrick Gantenbein
Müligässli 3
8598 Bottighofen
und
Pascal Gantenbein
Furnierstrasse 5
8574 Lengwil
Die beiden Verträge enden am 31. Dezember 2025. 2. Bestimmungen
Unter Beachtung der in den obigen Verträgen aufgeführten Bedingungen
hat jedes durch die GV aufgenommene Mitglied grundsätzlich Anspruch,
im Stichbach im Los 1, zwischen Rüti und Martinsmühle
und im Los 2, zwischen Seemündung und Rüti zu fischen. -
Der Vertrag kann auf Wunsch beim Aktuar eingesehen werden.
Ausübung der Fischerei:
-je eine Stunde vor Sonnenauf - und nach Sonnenuntergang
Schonzeit: 1. Oktober bis 28. / 29. Februar
Mindestmass Forellen: >30 cm
Jedes im Stichbach erfolgreich fischende Vereinsmitglied
führt eine Fangstatistik (beim Präsidenten erhältlich).
ALLE gefangenen Fische müssen darin aufgeführt werden!
Es dürfen pro Jahr und Person max. 5 Forellen gefischt werden.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist jeweils bis zum 15. Oktober
dem Präsidenten zu übergeben.
Der Kassier erstellt die gesamte Fangstatistik.
Er meldet die Resultate der Zusammenfassung bis zum
15. Dezember dem zuständigen Fischereiaufseher.
Roman Niedermann1
Untere Seestrasse 7
8272 Ermatingen
Tel. 071 660 04 70
Anmeldung: Jeder Fischende muss sich am Tag der Ausübung der Bachfischerei per E-Mail beim Präsidenten oder Vicepräsidenten anmelden. |
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