Unser Stichbach

Nebst der Bodenseefischerei pflegt und bewirtschaftet der Sportfischerverein Bottighofen den unteren Teil des Stichbaches.

So werden regelmässig Jungfische ausgesetzt. 

Der Stichbach ist ein knapp zehn Kilometer langer Zufluss vom Bodensee im Kanton Thurgau. Er entspringt auf einer Höhe von 551 Metern über Meer auf der Bildwis nahe dem Weiler Klarsreuti.

Er plätschert zunächst ostwärts nach Langrickenbach und knickt dort dann gegen Nordwesten. So fliesst er nun an Herrenhof, Zuben und Schönenbaumgarten vorbei. Hier fliesst ihm der kleine Neugüttingerbach von links zu. Nach der Martinsmühle verabschiedet sich der Stichbach dann in ein bewaldetes Tobel, welches ihn nach Bottighofen bringt. Hier schlängelt er sich noch durch das Dorf, bevor er dann neben dem Freibad Röösli auf 396m in den Bodensee einfliesst.

Der Thurgauer Bach fliesst unter der Gewässerlaufnummer 2941.

 

 

Am 14. Juni 1999 veränderte sich die allgemeine Anschauung unseres Dorfbaches. Der Stichbach trat mit einer Wucht über die Ufer, welche selbst alte Bottighofer noch nie erlebt haben. Heftige lokale Niederschläge im Einzugsgebiet des Stichbaches führten zu einem schnellen Anstieg des Baches. Viel Gehölz wurde durch die Wassermassen mitgerissen und verstopfte die Durchlässe unter den Brücken. Das Wasser setzte die Stromversorgung für das ganze Dorf ausser Betrieb und überschwemmte mehrere Liegenschaften im Bereich Rüti, Obere Mühle, Brunnenstrasse und Hauptstrasse.

 

 

 

Dieses Jahrhundertereignis führte zu genaueren Untersuchungen des ganzen Bachlaufes. So wurden am 24. August 1999 durch die Gemeindeversammlung ein Kredit über 2,5 Mio. Franken für die Sanierung des Baches und dessen Renaturierung gesprochen.

Dieses geschichtsträchtige Ereignis wurde in einem weiteren Heft "Bottighofen, Beiträge zur Geschichte und Gegenwart" festgehalten. In diesem 83 Seiten starken 3. Heft wurde das Einzugsgebiet des Stichbaches wissenschaftlich untersucht und das Jahrhunderthochwasser mit Bildern festgehalten. Sie finden das Heft unter der Rubrik Verwaltung-Publikationen.

 

 

 

Fischereirechte im Stichbach.

-Bestimmungen

Unter Beachtung der in den Verträgen aufgeführten Bedingungen,  
hat jedes durch die GV aufgenommene Mitglied grundsätzlich Anspruch,  
im Stichbach im Los 1, zwischen Rüti und Martinsmühle  
und im Los 2, zwischen Seemündung  und Rüti zu fischen.   
Der Vertrag kann auf Wunsch  beim Aktuar eingesehen werden.   
 
Ausübung der Fischerei: 
-je eine Stunde vor Sonnenauf - und nach Sonnenuntergang  
Mindestmass Forellen:  min.30cm 
Schonzeit: 
-01 Oktober- 28/29 Februar
Jedes im Stichbach erfolgreich fischende Vereinsmitglied  
führt eine Fangstatistik. Download: Formular Fangstatistiken
ALLE gefangenen Fische müssen darin aufgeführt werden!  
Es dürfen pro Jahr und Person max. 5 Forellen gefischt werden.  
Das vollständig ausgefüllte Formular ist jeweils bis zum 15. Oktober  
dem Präsidenten zu übergeben.  
Der Kassier erstellt die gesamte Fangstatistik.  
Er meldet die Resultate der Zusammenfassung bis zum  
15. Dezember dem zuständigen Fischereiaufseher.  
Roman Niedermann  
Untere Seestrasse 7  
8272 Ermatingen  
Tel. 071 660 04 70  

Anmeldung:   
Jeder Fischende muss sich am Tag der Ausübung der Bachfischerei  
per E-Mail beim Präsidenten oder Vizepräsidenten anmelden.  
Für weitere Details und Rückfragen, kontaktieren Sie uns.  
Präsident:  
Patrik Gantenbein  
Mühligässli 3  
8598 Bottighofen 
076 571 49 14   
praesident@bottighofer-sportfischer.ch
 
Vizepräsident:  
Pascal Gantenebin  
Rigishusstr.10  
8598 Altnau  
078 709 59 76 
vizepraesident@bottighofer-sportfischer.ch